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VergütungsvereinbarungGekürztes Honorar, wenn Anwälte ihre Tätigkeit nicht schlüssig darlegen

17.02.20262 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

Gerichte können Stundenhonorare erheblich kürzen, wenn die abgerechneten Tätigkeiten knapp und zu allgemein beschrieben sind (OLG Brandenburg 21.10.25, 6 U 126/24, Abruf-Nr. 252470). Bei umfassenden Aufgaben muss klar sein, welche Tätigkeit wie viel Zeitaufwand erforderte.

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AUSGABE: RVGprof 3/2026, S. 48 · ID: 50653027

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