VergütungsvereinbarungGekürztes Honorar, wenn Anwälte ihre Tätigkeit nicht schlüssig darlegen
Gerichte können Stundenhonorare erheblich kürzen, wenn die abgerechneten Tätigkeiten knapp und zu allgemein beschrieben sind (OLG Brandenburg 21.10.25, 6 U 126/24, Abruf-Nr. 252470). Bei umfassenden Aufgaben muss klar sein, welche Tätigkeit wie viel Zeitaufwand erforderte.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 3/2026, S. 48 · ID: 50653027

