ReisekostenErstattungsfähig sind die Kosten für getrennte Reisen von Anwalt und Partei
| Bei Teilnahme der auswärtigen Partei und ihres auswärtigen Anwalts am Termin zur mündlichen Verhandlung sind die Kosten der getrennten Anreisen erstattungsfähig. Einer Partei kann nach dem OLG Brandenburg nicht entgegengehalten werden, dass sie zusammen mit dem Anwalt hätte fahren müssen, um Kosten zu sparen. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 62 · ID: 47962399

