GebührenstreitwertEinfacher Jahreswert trotz mehrerer Kündigungen
| In der Praxis stützen sich Kläger in Räumungs- und Herausgabeklagen oft auf mehrere Kündigungen. Der BGH hat nun verneint, dass dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwerts führt. Es bleibt vielmehr bei dem einfachen Jahreswert der Kaltmiete. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 58 · ID: 48059968