KündigungReichweite der Kündigungssperrfrist nach § 577a Abs. 1a S. 1 Nr. 1 BGB
| Schon vor Jahrzehnten hat der Gesetzgeber erkannt, dass die Umwandlung vermieteter Wohnungen in Eigentumswohnungen mit anschließender Veräußerung für Mieter zu einem deutlich erhöhten Risiko des Wohnungsverlustes durch Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung führt (BT-Drucksache 11/6374, S. 5). Das Risiko steigt – auch für den einzelnen Mieter – erheblich beim Erwerb eines Gebäudes mit mehreren vermieteten Wohnungen durch eine Personengesellschaft oder mehrere Erwerber. Denn nach der BGH-Rechtsprechung kann sich eine (Außen-)GbR für einen ihrer Gesellschafter auf Eigenbedarf berufen. Daraus entstandene Schutzlücken hat der Gesetzgeber geschlossen, indem er § 577a BGB ergänzt hat. Der BGH musste nun im Zusammenhang mit einer gestuften Veräußerung entscheiden, ob eine Personenhandelsgesellschaft eine Personengesellschaft i. S. d. § 577a Abs. 1a BGB ist und der Erwerb durch sie den Lauf der Kündigungssperrfrist bewirkt. |
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AUSGABE: MK 11/2025, S. 203 · ID: 50583632