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Apr. 2026

VermögensarrestVermögensarrest nach Steuerhinterziehung: Es bedarf eines Sicherungsbedürfnisses

Abo-Inhalt09.03.202612 Min. LesedauerVon RA Dr. Lenard Wengenroth, FAStR, Krause & Kollegen, Berlin

Ein Vermögensarrest setzt (weiterhin) einen Sicherungsgrund voraus und kommt daher nur in Betracht, wenn zu besorgen ist, dass ohne Arrestmaßnahmen die Vollstreckung der Wertersatzeinziehung vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Das hat das OLG Hamm klargestellt.

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AUSGABE: PStR 4/2026, S. 78 · ID: 50670054

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