VermögensarrestVermögensarrest nach Steuerhinterziehung: Es bedarf eines Sicherungsbedürfnisses
Ein Vermögensarrest setzt (weiterhin) einen Sicherungsgrund voraus und kommt daher nur in Betracht, wenn zu besorgen ist, dass ohne Arrestmaßnahmen die Vollstreckung der Wertersatzeinziehung vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Das hat das OLG Hamm klargestellt.
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AUSGABE: PStR 4/2026, S. 78 · ID: 50670054

