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UmsatzsteuerhinterziehungVoranmeldung und Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten

Abo-Inhalt30.03.20264 Min. LesedauerVon RD David Roth, LL.M. oec., Köln

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur prozessualen Tat bei USt-Voranmeldung und nachfolgender Jahreserklärung geändert. Voranmeldungen und Jahreserklärung sind ab jetzt getrennte prozessuale Taten nach § 264 Abs. 1 StPO. Dies gilt auch für die einzelnen Voranmeldungen untereinander.

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AUSGABE: PStR 5/2026, S. 101 · ID: 50789115

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