UmsatzsteuerhinterziehungVoranmeldung und Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur prozessualen Tat bei USt-Voranmeldung und nachfolgender Jahreserklärung geändert. Voranmeldungen und Jahreserklärung sind ab jetzt getrennte prozessuale Taten nach § 264 Abs. 1 StPO. Dies gilt auch für die einzelnen Voranmeldungen untereinander.
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PStR 5/2026, S. 101 · ID: 50789115
