BFHPrivilegierung von ausländischen „Millionärsfonds“ im InvStG 2004 ist zulässig
Das InvStG 2004 ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.17 geltenden Fassung auch dann, wenn der vermögende Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt (BFH 1.7.25, VIII R 18/22, Abruf-Nr. 249906).
Ein – vom STRAFA-FA angenommenes – Fremdverwaltungsgebot, wonach die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher Einflussnahme des Anlegers frei sein muss, besteht im InvStG 2004 nicht. Dem dortigen Begriff der „gemeinschaftlichen Kapitalanlage“ lässt sich kein Fremdverwaltungsgebot entnehmen.
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AUSGABE: PStR 4/2026, S. 75 · ID: 50761867
