BMFBMF konkretisiert Geldwäscheverdachtsmeldungen
23.02.20261 Min. Lesedauer IWW
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Das BMF hat am 22.4.25 eine GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) erlassen, die am 1.9.25 (BGBl 2025 Teil I Nr. 200) veröffentlicht worden ist. Die GwGMeldV trifft Bestimmungen zu Angaben (u. a. inhaltliche Mindeststandards) und elektronischer Form zukünftiger GwG-Meldungen. Die Verordnung ist am 1.3.26 in Kraft getreten.
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Ausgabe 6 – 2025
Seite 124Beachten Sie — Die GwGMeldV ist nicht mit der GwGMeldV-Immobilien (PStR 25, 124) zu verwechseln. Letztere konkretisiert Meldepflichten bei Geldwäscherisiken im Immobiliensektor. (DR)
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AUSGABE: PStR 4/2026, S. 74 · ID: 50713989