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Einrichtungsbezogenes BetretungsverbotCOVID-19: Ungeimpfte ZFA darf ihre Arbeitsstätte nicht betreten

Abo-Inhalt04.08.20227837 Min. Lesedauer IWW

| So umstritten die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen inzwischen auch ist, hat sie bisher weiterhin Bestand: Gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) können die Gesundheitsämter in bestimmten Fällen Tätigkeits- und/oder Betretungsverbote verhängen (s. u.). Eine ungeimpfte ZFA hat sich nun ohne Erfolg gegen ein behördliches Verbot gewehrt, die Zahnarztpraxis zu betreten, in der sie angestellt ist. Das Gericht lehnte ihren dagegen gerichteten Eilantrag ab (Verwaltungsgericht [VG] Neustadt/Wstr., Beschluss vom 20.07.2022, Az. 5 L 585/22.NW). Das Urteil ist auch für Beschäftigte in Physiopraxen relevant. |

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AUSGABE: PP 9/2022, S. 8 · ID: 48518716

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