ArbeitsrechtCorona: Betretungs- und Tätigkeitsverbote im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
| Seit Inkrafttreten der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht im März 2022 sind auch Physiotherapiepraxen verpflichtet, den Gesundheitsämtern die hierfür erforderlichen Nachweise vorzulegen sowie ungeimpfte Beschäftigte zu melden (Beitrag online vom 02.03.2022, Abruf-Nr. 48047114). Geschieht dies nicht, droht der Ausspruch eines sog. „Betretungsverbots“ durch das Gesundheitsamt. Die betroffenen Beschäftigten dürfen dann nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz tätig werden. Der Beitrag erläutert die Rechtslage und enthält Handlungsempfehlungen aus der anwaltlichen Praxis. |

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AUSGABE: PP 9/2022, S. 4 · ID: 48545622