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Nov. 2025

ArbeitsrechtArbeitszeugnis muss nicht mit Dank und guten Wünschen abgeschlossen werden

Abo-Inhalt18.09.202515 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und Notar Armin Rudolf, ADIURO.Rechtsanwälte Tesche, Berndt PartG mbB, Hannover

| Das „Arbeitszeugnis“ ist vor den Gerichten stets ein beliebtes Thema. Aktuell war vom Bundesarbeitsgericht (BAG) die Frage zu klären, ob ein Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf den Ausspruch von Dank und guten Wünschen für die Zukunft habe. Dem erteilte das BAG in seiner jüngsten Rechtsprechung zur Zeugniserteilung eine deutliche Absage (Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21, Abruf-Nr. 229365). |

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AUSGABE: PP 11/2025, S. 20 · ID: 50551327

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