LeserforumWie wird eine „falsche“ Rechnung korrigiert?
| Frage: „Eine Selbstzahlerin erhielt von uns eine Rechnung, in der wir eine Leistung aufgeführt hatten, die tatsächlich nie erbracht wurde. Als wir dies festgestellt haben, war die Rechnung jedoch schon beglichen. Der Patientin haben wir versprochen, das Geld zu erstatten. Wie können wir das in der Rechnung sauber darstellen und verbuchen?“ |
Antwort: Als „Buchungsnachweis“ ausreichend ist normalerweise eine
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AUSGABE: PP 11/2025, S. 2 · ID: 50553194
