KI im ArbeitsverhältnisWenn ChatGPT & Co. im Büro mitarbeiten: Wichtige Spielregeln aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht
Mittlerweile wird KI in vielen Unternehmen eingesetzt. Arbeitnehmer und -geber kommen mit den unterschiedlichen KI-Tools – dank zahlreicher Online-Tipps und -Tutorien – gut zurecht. Doch wie sieht es mit den arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen aus?
Inhaltsverzeichnis
- 1. Darf der Arbeitnehmer KI im Arbeitsalltag nutzen?
- 2. Kann der Arbeitgeber anordnen, KI zu nutzen?
- 3. Was gilt bei Einstellung, Beförderung und Kündigung mit KI?
- 4. Kann wegen Effizienzsteigerung durch KI gekündigt werden?
- 5. Was ist mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats?
- 6. Was gilt für den Einsatz KI-gestützter Gesichtserkennung?
- 7. Dürfen Kündigungsabsichten mithilfe von KI ermittelt werden?
- 8. Darf die Streikbereitschaft durch KI prognostiziert werden?
- 9. Darf eine Videoüberwachung durch KI ausgewertet werden?
- 10. Darf der Arbeitgeber KI-Ortungssysteme einsetzen?
- 11. Was gilt für die Verarbeitung von medizinischen Daten?
- 12. Ist der Einsatz von KI in Transformationsprozessen zulässig?
- 13. Darf eine KI zur Leistungsbewertung eingesetzt werden?
- 14. Ist die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zulässig?
- 15. Welche Haftungsrisiken bestehen?
- 16. Neue Aufgabenbereiche durch KI-Einsatz – und nun?
- 17. Empfehlungen für Arbeitgeber
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AUSGABE: BBP 3/2026, S. 83 · ID: 50738248

