DBA-ÖsterreichKonsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Rentenzahlungen
Das BMF hat eine neue Konsultationsvereinbarung mit Österreich zur einheitlichen Auslegung des DBA-Österreich im Bereich Rentenzahlungen veröffentlicht. Betroffen sind Rentenzahlungen aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie aus kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen (BMF 19.2.26, IV B 2 - S 1301-AUT/00983/ 013/011).
Die Finanzverwaltungen Deutschlands und Österreichs haben im Wege einer Konsultationsvereinbarung auf der Grundlage von Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich festgelegt, dass diese Rentenzahlungen unter Art. 18 Abs. 1 und Abs. 4 des Abkommens fallen. Damit ist klargestellt, dass solche Bezüge ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert werden dürfen – in der Praxis also in Österreich, wenn der Rentenbezieher dort ansässig ist.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PIStB 3/2026, S. 57 · ID: 50712793
