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HOAIOLG Köln: Architektenhonorar bei Planungsvarianten und Leistungen im LB Freianlagen

Top-BeitragAbo-Inhalt24.02.20268 Min. LesedauerVon Dominik Kraft, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, pbv kraft Rechtsanwaltskanzlei, München

Insbesondere bei mündlich geschlossenen Planungsaufträgen kommt es zwischen Bauherr und Architekt immer wieder zu Streit darüber, wie die erbrachten Leistungen gemäß HOAI zu honorieren sind. Im vorliegenden Fall (HOAI 2013) hatte das OLG Köln zu bewerten, ob es sich bei den in Rechnung gestellten Planungsleistungen um Varianten der Lph 2 (honorarneutral), Wiederholungsleistungen (Änderungshonorar) oder eigenständige Objekte (getrennt abzurechnendes Honorar) handelt. PBP stellt Ihnen das Urteil vor und zeigt auf, welche Schlüsse Sie daraus ziehen können.

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AUSGABE: PBP 3/2026, S. 3 · ID: 50699745

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