Haushaltsnahe Dienstleistungen und HandwerkerleistungenSteuerermäßigung nach § 35a EStG: Aktuelle Rechtsprechung und neue Fragen
| Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuerpflichtige nach § 35a EStG eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen beanspruchen, wobei verschiedene Höchstbeträge gelten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Steuerliche Berater sollten hier also auf dem aktuellen Stand sein. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuesten Entwicklungen. |
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AUSGABE: MBP 7/2022, S. 116 · ID: 48207782