GesetzgebungViertes Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick
| Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.6.22 zugestimmt. Damit können steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen in Kraft treten. |
1. Verlängerungen von befristet eingeführten Maßnahmen
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AUSGABE: MBP 7/2022, S. 111 · ID: 48368835