Haushaltsnahe Dienstleistungen
Keine Steuerermäßigung für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung
Das FG Münster (24.2.22, 6 K 1946/21 E, Abruf-Nr. 228467) hat entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) fallen. Letztlich entscheiden muss ...