Der praktische FallEntlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Hochzeit/Trennung
| Alleinerziehende haben es mit der Kinderbetreuung nicht einfach. Deshalb werden sie vom Staat mit einem Entlastungsbetrag (§ 24b EStG) unterstützt. Das Problem: Das FA hat den Entlastungsbetrag im Jahr der Eheschließung bzw. Trennung infolge der möglichen Zusammenveranlagung mit dem (neuen) Partner bisher nicht anerkannt. Doch das ist „Schnee von gestern“. Wie der BFH jüngst urteilte, ist eine zeitanteilige Berücksichtigung auch im Jahr der Eheschließung bzw. Trennung zulässig. Wie sich das auswirkt, zeigt MBP anhand eines praktischen Falls. |
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AUSGABE: MBP 6/2022, S. 101 · ID: 48107192