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Juni 2022

Haushaltsnahe DienstleistungenKeine Steuerermäßigung für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung

04.05.20225199 Min. Lesedauer IWW

| Das FG Münster (24.2.22, 6 K 1946/21 E, Abruf-Nr. 228467) hat entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) fallen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH, da die Revision (BFH VI R 8/22) anhängig ist. |

Sachverhalt: Eine Gemeinde erhob Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung. Hierfür begehrte die Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Doch das lehnten sowohl das FA als auch das FG Münster ab.

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AUSGABE: MBP 6/2022, S. 91 · ID: 48237768

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