Besteuerungs- und VerwaltungsverfahrenInformationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
| Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Weiterführende Informationen hat das BZSt unter www.bzst.de/widnr zusammengestellt. |
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AUSGABE: MBP 10/2024, S. 164 · ID: 50153050