HandwerkerleistungenKeine Steuerermäßigung bei eigenmächtiger Vorauszahlung
Abruf-Nr. 243273
| Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bei einer Vorauszahlung nicht steuerbegünstigt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen eigenmächtig erbracht wird. Dies hat das FG Düsseldorf (18.7.24, 14 K 1966/23 E, Abruf-Nr. 243273) entschieden. |
Hintergrund: Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erhalten Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung i. H. v. 20 % der Aufwendungen (nur Lohnkosten), höchstens jedoch 1.200 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhält und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung erfolgt.
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AUSGABE: MBP 10/2024, S. 164 · ID: 50152978