VerfahrensrechtÄnderungsmöglichkeiten für den Steuerpflichtigen nach Ablauf der Einspruchsfrist
| Mit Ablauf der Einspruchsfrist werden Steuerbescheide zwar formell rechtskräftig, jedoch nicht unbedingt auch materiell bestandskräftig. Denn sofern eine Änderungsnorm der AO greift (§§ 129, 164, 172 ff. AO), kann der Steuerpflichtige innerhalb der Festsetzungs-/Feststellungsfrist einen Änderungsantrag zu seinen Gunsten stellen. Der Beitrag gibt hierzu einen Überblick. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Vorbehaltsbescheide
- 3. Offenbare Unrichtigkeiten (§ 129 AO)
- 4. Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)
- 5. Änderung wegen Grundlagenbescheide (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO)
- 6. Rückwirkende Ereignisse (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO)
- 7. Schreib- oder Rechenfehler nach § 173a AO
- 8. Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO)
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AUSGABE: MBP 10/2024, S. 170 · ID: 50074515