AuslandsentsendungGesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge
| Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten (§ 3 Nr. 64 EStG). Das BMF (10.7.24, IV C 5 - S 2341/24/10001 :002) hat nun die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1.7.24 (mit Zeitraum ab 1.1.20) veröffentlicht. |
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AUSGABE: MBP 10/2024, S. 163 · ID: 50152977