Sonderabschreibungen für den MietwohnungsneubauCorona-Hilfen können Sonderabschreibung nach § 7b EStG aushebeln
| Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) von bis zu 20 % in vier Jahren erfreuen sich in der Praxis einer großen Beliebtheit. Doch Corona-Hilfen können die Sonderabschreibung zunichtemachen. Denn was viele nicht wissen: Die Abschreibung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar und ist nur zu gewähren, wenn die Summe der De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 200.000 EUR beträgt (§ 7b Abs. 5 EStG). |
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AUSGABE: MBP 3/2022, S. 42 · ID: 47905646