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März 2022

Sofort abziehbare Kosten versus HerstellungskostenZählen Mieterabfindungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG?

Abo-Inhalt08.02.20222190 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| In der Praxis ist die „Steuerfalle“ der anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) zu beachten. Denn Investitionen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung können, wenn sie 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, nicht mehr als sofort abziehbare Werbungskosten, sondern nur noch als Anschaffungskosten im Wege der AfA berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist auf ein wenig erfreuliches Urteil des FG Münster (12.11.21, 4 K 1941/20 F, Abruf-Nr. 226373) hinzuweisen, wonach Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeiten einzubeziehen sind. |

1. Auffassung des FG Münster

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AUSGABE: MBP 3/2022, S. 40 · ID: 47945045

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