Pauschbeträge nach § 33b EStGAlles Wichtige zur Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ab dem VZ 2021
| Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge wurde auch der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG reformiert (BGBl I 20, 2770). Neben einer erheblichen Erhöhung des Abzugsbetrags wurden auch die Abzugsvoraussetzungen angepasst, sodass nun deutlich mehr Steuerpflichtige profitieren können. Erstmals zu beachten sind die neuen Anforderungen im VZ 2021, also mit der Steuererklärung für 2021. MBP zeigt, unter welchen Voraussetzungen Ihre Mandanten den lukrativen Pauschbetrag erhalten. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: MBP 3/2022, S. 44 · ID: 47891287