Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Teilzeit in der Elternzeit: Abfindungshöhe bei Kündigung

Abfindung Teilzeit in der Elternzeit: Abfindungshöhe bei Kündigung

Abo-Inhalt09.04.20102 Min. Lesedauer IWW

Die Abfindung für einen in Vollzeit angestellten Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Elternzeit teilzeitbeschäftigt ist und während der Elternzeit fristlos entlassen wird, ist auf Grundlage seines Vollzeitgehalts zu berechnen.

Die Abfindung für einen in Vollzeit angestellten Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Elternzeit teilzeitbeschäftigt ist und während der Elternzeit fristlos entlassen wird, ist auf Grundlage seines Vollzeitgehalts zu berechnen. Das hat der EuGH entschieden. Begründung: Vor der Elternzeit erworbene Ansprüche müssen bis zum Ende der elternzeitbedingten Teilzeitbeschäftigung bestehen bleiben.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 4/2010, S. 58 · ID: 134881

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2010
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte