Rückzahlung von Arbeitslohn Steuerliche Folgen bei Scheitern und Rückgabe der Aktien aus Mitarbeiteraktienprogramm
Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms verbilligt Aktien erhalten, scheitert das Beteiligungsprogramm aber letztlich und er muss die Aktien wieder an den Arbeitgeber zurückgeben, gelten die selben Grundsätze wie bei der Rückzahlung von Arbeitslohn.
Hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms verbilligt Aktien erhalten, scheitert das Beteiligungsprogramm aber letztlich und er muss die Aktien wieder an den Arbeitgeber zurückgeben, gelten die selben Grundsätze wie bei der Rückzahlung von Arbeitslohn.
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AUSGABE: LGP 4/2010, S. 65 · ID: 134887