Betriebsausgabenabzug gefährdetStrenge Nachweispflichten bei Arbeitsverträgen unter Angehörigen
Bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angehörige nicht aus familiären Gründen, sondern aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschs tätig geworden ist. Kann er das nicht, sind die Aufwendungen für das Arbeitsverhältnis nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Bei einem Arbeitsverhältnis mit einem Angehörigen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angehörige nicht aus familiären Gründen, sondern aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschs tätig geworden ist. Kann er das nicht, sind die Aufwendungen für das Arbeitsverhältnis nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
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AUSGABE: LGP 11/2008, S. 195 · ID: 122735