Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Gesundheitsförderung - neuer Freibetrag eröffnet Arbeitgebern zusätzliche Möglichkeiten

Nov. 2008

„Jahressteuergesetz 2009“Gesundheitsförderung – neuer Freibetrag eröffnet Arbeitgebern zusätzliche Möglichkeiten

Abo-Inhalt07.11.200812 Min. Lesedauer von Steuer- und Rentenberater Alexander Ficht, Dreieich

Mit dem „Jahressteuergesetz 2009“ soll die betriebliche Gesundheits­förderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können künftig bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Der neue Freibetrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Mit dem „Jahressteuergesetz 2009“ soll die betriebliche Gesundheits­förderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, können künftig bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Der neue Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG) soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten (Gesetzentwurf, Abruf-Nr. 082003082003).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 11/2008, S. 192 · ID: 122734

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2008
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte