Insolvenz Insolvenzgeldumlage künftig an Einzugsstelle abzuführen
Als Folge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung müssen Arbeitgeber ab 2009 die Insolvenzgeldumlage monatlich an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abführen. Bislang erfolgte der Einzug im Rahmen der jährlichen Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Der Beitragsnachweis wird deshalb um ein Kriterium erweitert.
Als Folge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung müssen Arbeitgeber ab 2009 die Insolvenzgeldumlage monatlich an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abführen. Bislang erfolgte der Einzug im Rahmen der jährlichen Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Der Beitragsnachweis wird deshalb um ein Kriterium erweitert.
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AUSGABE: LGP 11/2008, S. 183 · ID: 122724