Betriebliche Altersversorgung Erdienbarkeit einer Pensionszusage
Bei Beurteilung einer Pensionszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) als verdeckte Gewinnausschüttung ist zu prüfen, ob die Zusage aus Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte. Dabei ist zwischen beherrschendem und nichtbeherrschendem GGf zu unterscheiden.
Bei Beurteilung einer Pensionszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) als verdeckte Gewinnausschüttung ist zu prüfen, ob die Zusage aus Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte. Dabei ist zwischen beherrschendem und nichtbeherrschendem GGf zu unterscheiden:
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AUSGABE: LGP 11/2008, S. 183 · ID: 122726