ArbeitsmittelPCs, Notebooks und Tablets bei einer selbstständigen Nebentätigkeit steuerlich richtig absetzen
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| Personal-Computer, Notebooks und Tablets gehören zum Alltag der meisten Berufstätigen. Üblicherweise werden die Geräte vom Arbeitgeber gestellt, sodass den Mitarbeitern keine Kosten entstehen. Doch zahlreiche Arbeitnehmer erwerben – auch – eigene Geräte, weil sie auch von zu Hause aus arbeiten. Dann sollten sie ihre Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Lesen Sie in diesem Beitrag, was dabei zu beachten ist. Die nachfolgenden Aussagen gelten sinngemäß auch bei einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit. Dann führen die Aufwendungen zu Betriebsausgaben. |
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AUSGABE: PFB 12/2025, S. 341 · ID: 50513189