FG entscheidet steuerzahlerfreundlichSteuerermäßigung bei Abfindungszahlung über mehrere Veranlagungszeiträume
Auch für eine in zwei Veranlagungszeiträumen gezahlte Abfindung kann der Arbeitnehmer die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, wenn im ersten Jahr nur eine sehr geringe Teilleistung erbracht wird. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung hat das FG Nürnberg gefällt.
Auch für eine in zwei Veranlagungszeiträumen gezahlte Abfindung kann der Arbeitnehmer die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, wenn im ersten Jahr nur eine sehr geringe Teilleistung erbracht wird. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung hat das FG Nürnberg gefällt.
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AUSGABE: LGP 7/2009, S. 117 · ID: 128303