Betriebliche AltersversorgungKapitalleistung aus Direktversicherung – BFH verneint Fünftel-Regelung
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Bei einmaligen Kapitalleistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt es regelmäßig zu einer höheren steuerlichen Belastung aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs. In bestimmten Fällen kann die Fünftel-Regelung eine Entlastung bringen. Nicht jedoch bei der Kapitalleistung aus einer Direktversicherung, wie der BFH nun entschieden hat. LGP erläutert die Details.
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