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Betriebliche AltersversorgungKapitalleistung aus Direktversicherung – BFH verneint Fünftel-Regelung

Abo-Inhalt02.03.20264 Min. LesedauerVon Dr. Claudia Veh, Deloitte, München

Bei einmaligen Kapitalleistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt es regelmäßig zu einer höheren steuerlichen Belastung aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs. In bestimmten Fällen kann die Fünftel-Regelung eine Entlastung bringen. Nicht jedoch bei der Kapitalleistung aus einer Direktversicherung, wie der BFH nun entschieden hat. LGP erläutert die Details.

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