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UrlaubSo wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet

Abo-Inhalt09.04.20102 Min. Lesedauer IWW

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Somit ist auch der Samstag ein Arbeitstag. Deshalb beträgt der Mindesturlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage (= 24 : 6 x 5) und somit vier Wochen. Für Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als fünf Tagen in der Woche ist der Mindesturlaub wie folgt zu kürzen:

  • 16 Tage bei einer Vier-Tage-Woche (= 24 : 6 x 4)
  • 12 Tage bei einer Drei-Tage-Woche (= 24 : 6 x 3)
  • 8 Tage bei einer Zwei-Tage-Woche (= 24 : 6 x 2)
  • 4 Tage bei einer Ein-Tage-Woche (= 24 : 6 x 1)

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AUSGABE: LGP 4/2010, S. 59 · ID: 134882

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