Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. „Selbstständige“ Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes

Sozialversicherungspflicht„Selbstständige“ Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes

Abo-Inhalt06.04.20092 Min. Lesedauer IWW

Pflegefachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes sind abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, wenn sie aufgrund eines Dienstplans an zeitliche Vorgaben ihres Auftraggebers gebunden sind, genauen inhaltlichen Vorgaben unterliegen, einen Dienstwagen nutzen können, keine Rechnungen schreiben und ein Pflegetagebuch führen müssen.

Pflegefachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes sind abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig, wenn sie aufgrund eines Dienstplans an zeitliche Vorgaben ihres Auftraggebers gebunden sind, genauen inhaltlichen Vorgaben unterliegen, einen Dienstwagen nutzen können, keine Rechnungen schreiben und ein Pflegetagebuch führen müssen. Wer so bis ins kleinste Detail weisungsgebunden ist, kann nach Ansicht des SG Braunschweig nicht selbstständig sein. (Urteil vom 28.10.2008, Az: S 6 KR 320/05).(Abruf-Nr. 090129090129)

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 4/2009, S. 57 · ID: 125921

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2009
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte