Betriebliche Altersversorgung Lebenspartner und betriebliche Hinterbliebenenrente
Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass am 1. Januar 2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner bestand.
Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass am 1. Januar 2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner bestand, entschied das BAG. Es ließ jedoch offen, ob
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AUSGABE: LGP 4/2009, S. 58 · ID: 125927