BFH hat entschiedenKeine Überversorgung des Ehegatten bei Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Werden in einem dem Fremdvergleich standhaltenden Ehegatten-Arbeitsverhältnis Teile des Bruttolohns zugunsten einer Direktversicherung umgewandelt, sind die Versicherungsbeiträge Betriebsausgaben, ohne dass eine Überversorgung zu prüfen ist. Das hat der BFH entschieden.
Werden in einem dem Fremdvergleich standhaltenden Ehegatten-Arbeitsverhältnis Teile des Bruttolohns zugunsten einer Direktversicherung umgewandelt, sind die Versicherungsbeiträge Betriebsausgaben, ohne dass eine Überversorgung zu prüfen ist. Das hat der BFH entschieden.
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AUSGABE: LGP 2/2009, S. 35 · ID: 124394