DienstwagenKeine Privatnutzung des Dienstwagens bei längerer Krankheit
Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung haben weiterhin arbeitsunfähige Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die private Nutzung ihres Dienstwagens.
Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung haben weiterhin arbeitsunfähige Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die private Nutzung ihres Dienstwagens. Der Arbeitgeber kann nach Ansicht des ArbG Stuttgart in einem solchen Fall den Firmenwagen zurückverlangen.
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AUSGABE: LGP 8/2009, S. 131 · ID: 128969
