LohnsteuerkarteKein Eintrag eines „Rürup-Freibetrags“ auf Lohnsteuerkarte
Ein Arbeitnehmer kann auf seiner Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag für Zahlungen in eine „Basis-Rente“ („Rürup-Rente“) verlangen.
Ein Arbeitnehmer kann auf seiner Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag für Zahlungen in eine „Basis-Rente“ („Rürup-Rente“) verlangen. Das FG Münster begründet dies damit, dass die Eintragung solcher Sonderausgaben gesetzlich nicht vorgesehen sei: Zwar sei der Arbeitnehmer gegenüber Selbstständigen damit benachteiligt, weil bei Selbstständigen die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen bei der Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt würden. Aber dieser Nachteil sei durch die Besonderheiten des Lohnsteuerabzugsverfahrens gerechtfertigt.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 4/2009, S. 55 · ID: 125917