Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Für Studium freigestellter Arbeitnehmer ist sv-pflichtig

SozialversicherungspflichtFür Studium freigestellter Arbeitnehmer ist sv-pflichtig

Abo-Inhalt07.09.20092 Min. Lesedauer IWW

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für ein Studium freigestellt und erhält weiterhin ein Arbeitsentgelt, bleibt er sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für ein Studium freigestellt und erhält weiterhin ein Arbeitsentgelt, bleibt er sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das gilt auch, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis offiziell beendet und einen neuer „Ausbildungsdienstvertrag“ geschlossen wird. In dem vom BSG entschiedenen Fall verpflichtete sich der Arbeitnehmer, nach Abschluss des Studiums fünf Jahre beim Arbeitgeber leitend tätig zu werden. Sein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst. Der Arbeitgeber zahlte während des Studiums eine monatliche Ausbildungsvergütung. Während der Semesterferien musste der Arbeitnehmer arbeiten. (Urteil vom 11.3.2009, Az: B 12 KR 20/07 R)(Abruf-Nr. 090988090988)

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 9/2009, S. 146 · ID: 129832

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2009
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte