LohnfortzahlungBundesknappschaft senkt 2005 die Umlage
Die Bundesknappschaft senkt zum 1. Januar 2005 ihre Beiträge zur Umlageversicherung: Die "Umlage 1" beträgt künftig 0,1 Prozent (bisher 1,2 Prozent). Gleichzeitig steigt der Erstattungssatz für Aufwendungen im Krankheitsfall von 70 auf 80 Prozent. Beiträge zur "Umlage 2" werden nicht mehr erhoben. Von den Änderungen profitieren alle Arbeitgeber von geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijob bis 400 Euro) und die am Haushaltsscheckverfahren teilnehmenden privaten Arbeitgeber.
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AUSGABE: LGP 11/2004, S. 181 · ID: 110984