Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. LGP Löhne und Gehälter professionell
  3. Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

WerbungskostenBeruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

Abo-Inhalt01.11.20041 Min. Lesedauer IWW

Arbeitnehmer, die gelegentlich aus beruflichen Gründen an ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte im Hotel übernachten, können die Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Das entschied der BFH im Fall einer verheirateten, im Ausland wohnenden Stewardess mit Einsatzflughafen Frankfurt/Main. Bis zu zehn Prozent ihrer Arbeitszeit verbringt die Stewardess am Flughafen, weil sie dort vor jedem Flug 1,25 Stunden und nach jedem Flug eine halbe Stunde anwesend sein muss. Der Flughafen ist somit ihre regelmäßige Arbeitsstätte. Je nach Dienstplan oder bei Fortbildungsveranstaltungen ihres Arbeitgebers übernachtet sie gelegentlich in Frankfurt in einem gemieteten Stand-by-Hotelzimmer. Die Aufwendungen waren also eindeutig beruflich veranlasst.

Wichtig: Das nur gelegentlich genutzte Hotelzimmer genügt aber nicht zur Begründung einer doppelten Haushaltsführung. Dafür fehlt es an der erforderlichen, auf eine gewisse Zeit angelegten ständigen Nutzungsmöglichkeit. Auch Verpflegungsmehraufwand kann sie nicht geltend machen, weil der Flughafen ihre regelmäßige Arbeitsstätte ist. (Urteil vom 5.8.2004, Az: VI R 40/03; Abruf-Nr. 042497)

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: LGP 11/2004, S. 181 · ID: 110986

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2004
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte