FamilienversicherungGesamteinkommen des privat versicherten Elternteils
Kinder eines Pflichtmitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung können nicht familienversichert werden, wenn das monatliche Gesamteinkommen des mit dem Kind verwandten privat krankenversicherten Ehegatten/Lebenspartners
- regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (3.487,50 Euro) und
- regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Pflichtmitglieds ist (§ 10 Abs. 3 SGB V).
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AUSGABE: LGP 11/2004, S. 182 · ID: 110989