GestaltungsmöglichkeitBFH überträgt Rechtsprechung zum Abfindungsfreibetrag auf Pauschalierung nach § 40b EStG
Für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis - wie für die Vervielfältigungsregelung bei pauschal versteuerten Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung erforderlich - „beendet“ ist, gelten die gleichen Grundsätze wie für den ehemaligen Freibetrag für Abfindungen.
Für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis - wie für die Vervielfältigungsregelung bei pauschal versteuerten Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung erforderlich - „beendet“ ist, gelten die gleichen Grundsätze wie für den ehemaligen Freibetrag für Abfindungen. Das hat der BFH entschieden.
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AUSGABE: LGP 3/2009, S. 43 · ID: 125269