LSG Nordrhein-Westfalen sagt ja!Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld
Werdende Eltern dürfen vor der Geburt des Kindes die Lohnsteuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu beziehen. Mit dieser Entscheidung setzt das LSG Nordrhein-Westfalen die Rechtsprechung der Sozialgerichte fort.
Werdende Eltern dürfen vor der Geburt des Kindes die Lohnsteuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu beziehen. Mit dieser Entscheidung setzt das LSG Nordrhein-Westfalen die Rechtsprechung der Sozialgerichte fort (Ausgabe 9/2008, Seite 149).
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AUSGABE: LGP 3/2009, S. 53 · ID: 125272