AbfindungAuszahlung des auf Zeitwertkonto angesparten Arbeitslohns
Wird bei einem vorzeitig beendeten Arbeitsverhältnis der auf einem Zeitwertkonto angesparte Arbeitslohn ausgezahlt, handelt es sich nicht um eine Abfindung sondern um Arbeitslohn.
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AUSGABE: LGP 6/2009, S. 92 · ID: 127613